Mit diesem Artikel und einem weiteren Leserbrief in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes informieren wir Sie über die Abstimmungsvorlage zur Änderung des Pensionskassengesetzes.
Worum geht es? Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) ist sanierungsbedürftig, da ab dem 1. Januar 2015 nach Bundesgesetz öffentlich-rechtliche PK eine volle Kapitaldeckung sicherstellen müssen. Mit der Volksabstimmung vom 22. September 2013 hat das Baselbieter Stimmvolk einem neuen Pensionskassengesetz zugestimmt. Wichtigste Bestandteile dieser Vorlage waren der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke im System der Vollkapitalisierung. Die am 8. April 2013 eingereichte Gemeindeinitiative verlangte, dass der Kanton nicht nur die Ausfinanzierung seiner eigenen Angestellten übernimmt (Total ca. CHF 1,3 Mia.) sondern auch diejenigen der Einwohnergemeinden (ca. CHF 0,9 Mia). Der Regierungsrat arbeitete darauf einen Gegenvorschlag aus, welcher vom Landrat noch modifiziert wurde. Der angepasste Gegenvorschlag sieht nun vor, dass der Kanton zusätzlich die Ausfinanzierung der Pensionskassenansprüche der Musikschullehrerinnen und –lehrer sowie der Kindergaren- und Primarlehrkräfte (ca. CHF 276 Mio.) übernimmt. Die Initianten der Gemeindeinitiative haben ihre Vorlage zurückgezogen. Somit stimmen wir am 18. Mai 2014 nur noch über den Gegenvorschlag ab.
Für die Frischluft: Thomas Arnet und Davide Pezzetta