„Motivation statt Repression“ – unter dieser Bezeichnung überwies der Landrat am 26. April mit hauchdünnem Mehr und gegen die klare Empfehlung des Regierungsrats einen Vorstoss von der SVP. Tatsächlich soll mit diesem Vorstoss aber genau das Gegenteil einer Motivation gesetzlich festgeschrieben werden, nämlich eine allgemeine primäre Repression sämtlicher Sozialhilfebeziehenden mittels drastisch gekürzter Unterstützungsgelder. Die Annahme des Vorstosses zeugt von einer erschreckenden Ahnungslosigkeit der sozialen Wirklichkeit und einer grundsätzlichen menschenverachtenden Haltung. So sind z. B. etwa ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden Kinder unter achtzehn Jahren! Ebenso missachtet der Entscheid die Arbeit der Sozialdienste und Sozialhilfebehörden in den Gemeinden. Der Kanton Baselland verfügt über ein differenziertes Sozialhilfegesetz und entsprechende Verordnungen. Vor rund zwei Jahren trat die grosse Teilrevision dieser Gesetzesvorlagen in Kraft, die nicht nur eine markante Kürzung der bisherigen Sozialhilfeunterstützung sondern auch klare und einschneidende Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtwirkung vorgeben. Die Motivationsbeilage wurde abgeschafft, da sie sich als nicht mehr taugliches Instrument erwies. Die Frischluft Arlesheim stellt sich klar gegen diesen in allen Belangen äusserst fragwürdigen Vorstoss einer knappen Mehrheit im Baselbieter Landrat.
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