Die Abstimmungsvorlagen vom 25. November führen zu kontroversen Diskussionen. Die Frischluft stellt sich eindeutig gegen die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative. Diese Bezeichnung ist irreführend; „Schweizer Recht statt fremde Richter“ ist genauer nur, dass die fremden Richter so fremd gar nicht sind: sie sitzen auch unter Schweizer Beteiligung in Strassburg und verhelfen dem Völkerrecht zum Durchbruch. Wenn man ihre Entscheide der letzten Jahre anschaut, war die Schweiz selten unterlegen. Für die Frischluft ist das Völkerrecht eindeutig höher zu gewichten als ein Landesrecht.

Die Versicherten überwachen? „Unsere Sozialversicherungen funktionieren gut. In den allermeisten Fällen kann (…) abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat.“ (Zitat aus dem Abstimmungsbüchlein). Und nun sollen die allerwenigsten Fälle weitgehende und kostspielige Überwachungen rechtfertigen? Das ist unverhältnismässig.

Bei der Hornkuh-Initiative geht es tatsächlich um die Würde und das Wohl der Tiere. Hörner haben wichtige Funktionen und gehören zu Kühen und Ziegen. Sie sind mit dieser Anlage auf die Welt gekommen. Dass sie dafür mehr Platz in Ställen brauchen, ist nur recht.

Bei Annahme der Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes würden dem Kanton einige Millionen entgehen. Klar die Prämienverbilligungen für Krankenkassen kosten dem Kanton einiges mehr. Wo liegt der Unterschied? Das neue Steuergesetz würde Wohneigentümer bevorzugen, die Prämienverbilligungen eher die unteren Einkommen und kinderreichen Familien. Wir sind dafür, Menschen finanziell zu unterstützen, die es nötig haben.