der Frischluft
vom 19. April 2002 (Ergänzung 16.10.2019)
Gründung / Zweck
- Unter dem Namen „Frischluft“ besteht ein Verein mit Sitz in Arlesheim.
- Der Verein hat einerseits den Zweck, als politische Gruppierung am politischen Geschehen in jeder Form teilzunehmen, insbesondere an der politischen Willensbildung mitzuwirken, das politische Engagement seiner Mitglieder zu unterstützen, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und politische Veranstaltungen zu organisieren. Andererseits hat der Verein den Zweck, kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Open Air Kino-Tage, zu verwirklichen und allgemein kulturelle Veranstaltungen zu unterstützen und die Kultur zu fördern.
- Der Verein verfolgt seinen Zweck primär in der Gemeinde Arlesheim. Er kann jedoch seinen Zweck auch in anderen Gemeinden, auf kantonaler oder auf Bundesebene verfolgen, auch im Verbund mit anderen Gruppierungen.
Mitgliedschaft
- Mitglied ist, wer an der Gründerversammlung die Statuten angenommen hat oder an der Vereinsversammlung mit der Mehrheit der Stimmen aufgenommen worden ist.
- Die Mitglieder unterstützen den Vorstand bei der Verfolgung des Vereinszwecks.
Beiträge
- Die Mitglieder leisten einen Mitgliederbeitrag. Dieser wird von der Vereinsversammlung festgelegt, darf aber für ein Vereinsjahr Fr. 100 (beziehungsweise für Mitglieder in Ausbildung Fr. 50) nicht überschreiten.
Mitglieder bis und mit 25. Altersjahr bezahlen keinen Mitgliederbeitrag (Mandatsabgaben Ziffer 7 ausgenommen) unabhängig davon, ob ein Einkommen besteht oder nicht. - Mitglieder, welche für den Verein ein politisches Mandat ausüben und dafür ein Entgelt erhalten, bezahlen dem Verein an Stelle des ordentlichen Beitrags eine Mandatsabgabe, welche von der Vereinsversammlung festgelegt wird, aber nicht höher sein darf als 10 % des Entgelts, mindestens aber den Betrag des ordentlichen Vereinsbeitrags.
- Der Verein finanziert sich überdies durch Spenden von Drittpersonen.
Vereinsversammlung
- Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung der Mitglieder hat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich und unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.
- Die Vereinsversammlung befindet alljährlich über die vom Vorstand vorgelegte Vereinsrechnung und das Budget für das nächste Vereinsjahr.
- Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand, welcher in der Regel aus drei bis sechs Mitgliedern bestehen soll.
Vorstand
- Der Vorstand konstituiert sich selbst und bestimmt ein Mitglied zur Vorstandspräsidentin[*]. Der Vorstandspräsidentin kommt bei Stimmengleichheit im Vorstand und in der Vereinsversammlung der Stichentscheid zu.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
- Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Dritten. Er ist unter anderem zuständig für die Administration und die Finanzen des Vereins. Er erstattet der Vereinsversammlung jährlich Bericht über das Vereinsjahr, insbesondere über die Vereinsfinanzen, und legt der Vereinsversammlung ein Budget für das nächste Vereinsjahr vor. Er sorgt jährlich für eine angemessene Überprüfung der Vereinsrechnung durch Revisorinnen, welche sich nicht aus dem Vorstand rekrutieren. Die Vorstandsmitglieder zeichnen einzeln.
- Der Vorstand beteiligt sich im Namen des Vereins an politischen Vernehmlassungen, organisiert die Teilnahme des Vereins an politischen Wahlen und die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, ist zuständig für die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber Dritten im Namen des Vereins, für die Fassung von Abstimmungsparolen und allgemein für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Er kann die Erfüllung einzelner Aufgaben an andere Vereinsmitglieder delegieren.
- Der Vorstand ist befugt, Mitgliedern, welche Vereinsversammlungs- oder Vorstandsbeschlüsse missachten oder auf andere Weise dem Verein beziehungsweise dem Ansehen des Vereins schweren materiellen oder immateriellen Schaden zugefügt haben oder zuzufügen drohen, mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft zu entziehen. Ein auf diese Weise ausgeschlossenes Mitglied kann an der nächsten ordentlichen Vereinsversammlung beantragen, dass über seinen Ausschluss abgestimmt wird. Wird der Ausschluss nicht bestätigt, erhält das Mitglied mit Wirkung ab der entsprechenden Vereinsversammlung seine Mitgliedschaftsrechte zurück.
Arlesheim, 19. April 2002
Der Protokollführer:
Thomas Kaufmann
[*] Die männliche Form ist mitgemeint.