Kategorie: Leserbrief (Seite 2 von 2)

JA zur Änderung der Gemeindeordnung

Mehr Demokratie in Arlesheim: JA zur Änderung der Gemeindeordnung am 20. Oktober
Der Landrat hat 2018 die sogenannte «Unvereinbarkeit» im Gemeindegesetz neu geregelt, um Interessenskonflikten vorzubeugen. Neu sollen auch in der Wohngemeinde angestellte Gemeindelehrkräfte künftig – wie andere Gemeindeangestellte auch – nicht mehr in den Gemeinderat oder eine kommunale Behörde gewählt werden. Es bestehe in vielen kleinen Gemeinden ein Konfliktpotenzial, da die Wege zwischen Schule und Gemeinderat kurz seien. Gleichzeitig hat der Landrat mit 82 zu 0 Stimmen beschlossen, dass die einzelnen Gemeinden mit einer Anpassung der Gemeindeordnung bei den Lehrkräften eine Ausnahme machen können. Dies macht für grössere Gemeinden wie Arlesheim Sinn. Hier gilt als Aufsichtsbehörde über die Gemeindelehrkräfte der Schulrat und nicht der Gemeinderat wie für die übrigen Gemeindeangestellten. Der Schulrat ist ein vom Gemeinderat unabhängiges Gremium. Die Frischluft ist der Meinung, dass es unseren Lehrkräften weiterhin erlaubt sein muss, ihre politischen Rechte wahrzunehmen. Nicole Barthe hat darum im Namen der Frischluft einen Antrag auf Änderung der Gemeindeordnung eingereicht. Dieser Antrag wurde an der Gemeindeversammlung vom Juni 2019 gemäss Empfehlung des Gemeinderates und der Gemeindekommission angenommen. Eine Änderung der Gemeindeordnung muss an der Urne bestätigt werden. Die Frischluft empfiehlt Ihnen aus den oben genannten Gründen am 20. Oktober 2019 ein JA einzulegen.
Ihre Frischluft

Dorfrundgang im Arlesheimer Spitalholz – viel Interessantes offengelegt

Die Sage, wie das Arlesheimer Waldstück ins Eigentum des Bürgerspitals Basels gelangte, und die Geschichte über die dortigen Waldgeister waren für viele der gut 30 am Dorfrundgang teilnehmenden Personen neu. Beide Legenden lassen sich in der Arlesheimer Heimatkunde aus dem Jahr 1993 in einer Kurzfassung nachlesen. Zurück in der Gegenwart erklärte Förster Christian Kleiber anhand von zwei Waldbeständen, dass schattentolerante Baumarten den lichthungrigen Eichen das Leben schwer machen. Damit die zum Teil über zweihundert Jahre alten Eichen im Spitalholz noch lange erhalten bleiben, sind Pflegeeingriffe in den ausgeschiedenen Altholzinseln unumgänglich. Auch gezielte Fördermassnahmen für den Elsbeerbaum und den Hirschkäfer werden hier umgesetzt. Während Christian Kleiber Pflegegrundsätze erläuterte, radelte eine Gruppe von Bikerinnen und Bikern freundlich grüssend an den «Dorfrundgängern» vorbei und gab im übertragenen Sinne den Steilpass zum Thema Wald als Erholungsraum. Gemäss dem geltenden Waldrecht ist der Wald in der Schweiz multifunktional. Holzproduktion, Schutzfunktion und Wohlfahrtsfunktionen bilden die Hauptfunktionen. Wie die Waldfunktionen örtlich gewichtet und festgelegt sind, kann dem Waldentwicklungsplan (WEP) entnommen werden. Der für Arlesheim und seine Nachbargemeinden geltende WEP stammt aus dem Jahr 2010. Er ist behördenverbindlich, wägt die verschiedenen Interessen am Wald gegeneinander ab und ist das Ergebnis eines Dialogs mit allen am Wald interessierten Gruppen. Stephan Kink vertrat als Präsident der Bürgergemeinde Arlesheim die Sicht der Waldeigentümer. Er rief die vielen Leistungen des Waldes und der Waldeigentümer in Erinnerung, welche der Bevölkerung zugute kommen. Dass nach langem Verhandeln mit der Einwohnergemeinde eine Vereinbarung zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Waldleistungen abgeschlossen werden konnte, sei ein wichtiger Schritt. Vereinbarungen und ein rücksichtsvolles Umgehen mit dem Wald und den Waldbesuchern sind heute von zentraler Bedeutung. Sowohl Urs Leugger von Pro Natura Schweiz als auch René Schenker als Leiter von Trailnet Nordwestschweiz betonten dies und verwiesen auf den kürzlich gemeinsam herausgegebenen «Wald-Knigge». Die Frischluft dankt allen Referenten und Teilnehmenden.

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